Platz- und Spielordnung
Diese Ordnung regelt den Tennis- Spielbetrieb und die Nutzung der Tennisanlage.
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Die Freigabe zur Bespielbarkeit der Plätze erfolgt durch den Vorstand.
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Voraussetzung für die Spielberechtigung der Mitglieder ist das Entrichten des Beitrages und die Ableistung der festgelegten Arbeitsstunden (bzw. finanzielle Ersatzleistung).
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Die Platzbelegung durch die verschiedenen Mannschaften bzw. Trainingsgruppen ist dem Aushang auf der Tennisanlage zu entnehmen.
- Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang bei der Platzbelegung.
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Punktspiele des Tennisverbandes und vereinsinterne Turniere und Wettkämpfe haben Vorrang vor dem allgemeinem Spielbetrieb.
- Nicht belegte Plätze können von Nichtmitgliedern gegen eine Gebühr von 10 € / h angemietet werden. Die Gebühr ist bei einem Vorstandsmitglied bzw. in der Gaststätte zu entrichten.
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Die Tennisplätze sind mit der entsprechenden Sorgfalt zu nutzen. Sie dürfen nur von Spielern mit Sportkleidung und geeigneten Sportschuhen (ohne Noppen, Stollen) benutzt werden. Zum Umkleiden sind die entsprechenden Räume zu nutzen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Plätze beim Spiel eine ausreichende Feuchtigkeit haben. Entstandene Löcher sind sofort auszubessern. Nach Ablauf der Spielzeit sind die Plätze zu egalisieren, abzuziehen (siehe auch Hinweise auf der Platzanlage) und die Linien zu kehren. Die entsprechenden Gerätschaften befinden sich auf der Platzanlage.
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Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
- Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten.
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Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können zu einem Spielverbot führen. Hierüber entscheidet der Vorstand.
- Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei unsachgemäßer Benutzung oder grob fahrlässiger Beschädigung der Anlage oder deren Ausstattungen kann der Verursacher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.