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Benutzungs- bzw. Hausordnung der Sportanlage sowie des Vereinsheims des TC Schkopau e.V.

A) Grundsätzliches

Notwendigkeit
Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebes und um die neuerrichtete Sportanlage inkl. Vereinsheim zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor einer über das Normalmaß hinausgehenden Verschmutzung zu bewahren, sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig.
Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.

Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das Vereinshaus und das gesamte Sportgelände und alle Personen, die sich im Vereinshaus und auf der Sportanlage aufhalten.

Zuständigkeit und Verantwortung
Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind in erster Linie der Vorstand, die Trainer, Betreuer und die Mannschaftsführer. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

Haftungsausschluss
Alle Personen auf der Sportanlage sowie im Vereinsheim sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten.
Der TC Schkopau e.V. haftet nicht für den Verlust von Geld, Schmuck und anderen Wertgegenständen im gesamten Vereinsheim, die üblicherweise für den Sportbetrieb nicht erforderlich sind.
Der TC Schkopau e.V. ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen.

Brandschutz
Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden.

Abfälle und Entsorgung
Alle Personen auf der Sportanlage bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf der Sportanlage entstehen.

Ordnung
Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet werden.
Nach 22 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben und Lärm zu vermeiden.
Rauchen dürfen nur Besucher der Sportanlage, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Das Rauchen im Vereinshaus ist nicht erlaubt.
Das Rauchen im Außenbereich (Terrasse) ist gestattet. Damit die Sportanlage sauber bleibt, sind die dort aufgestellten Aschengefäße zu benutzen.
Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz!

Schlüsselberechtigung
Schlüsselberechtigung haben nur die beim Obmann und Vorstand gemeldeten Trainer bzw. Vertreter des TC Schkopau e.V. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Obmann bzw. Vorstand ist unzulässig.

Maßnahmen der Vorstandschaft
Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der TC Schkopau e.V. vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung bzw. das Betreten des Sportgeländes inkl. Vereinsheims zu untersagen.
Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.




B) Vereinsheim

Geltungsbereich
Zum Vereinsgelände zählen neben dem Vereinshaus, die sanitären Anlagen und die Terrasse mit
Stühlen und Sitzbänken.
Die Garnituren und Sitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet.
Rauchverbot
Das Rauchen im Außenbereich ist erlaubt. Leere Schachteln und Kippen sind ordnungsgemäß und nicht auf der Anlage (unter Büschen oder Bänken, in Steinritzen etc.) zu entsorgen.
Sauberkeit
Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen vor Verunreinigungen zu bewahren.
Die Garnituren sind nach jedem Spieltag an den vorgesehenen Ort zu legen. Der Vorplatz ist zu säubern.
Clubheim & Vorplatz sind gesäubert und aufgeräumt zu verlassen.

C) Tennisplätze

Geltungsbereich:
Diese Regelungen sind für den gesamten Tennisplatz maßgebend ( 8 Sandplätze, Ballwand und dazugehörige Außenanlagen).

Platzsperre
Ist ein Platz nicht bespielbar, so hat der Vorstand bzw. der Platzwart das Recht eine Platzsperre zu verhängen. Diese Anordnung ist von allen Benutzern zu befolgen.
Gebot der Platzpflege
Die Trainer, Tennisspieler und sonstige Benutzer sind aufgerufen, nach Spielende die Schäden an der Sandfläche (Platzlöcher) wieder zu beseitigen, die Fläche nebst Seitenbereichen abzuschleppen und die Linien abzukehren.
Für die Pflege der Tennisplätze ist der Platzwart verantwortlich – sofern vorhanden.

D) Umkleidekabinen

Rauchverbot
In den ausgewiesenen Umkleide- und Sanitärbereichen besteht absolutes Rauchverbot.
Verzehr von Speisen und Getränken
Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist in den Sanitärbereichen nicht gestattet. Verschmutzungen aller Art sind umgehend in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Recycling) zu beseitigen.
Betreten der Sanitärräume
Die Umkleide,-und Sanitärbereiche sind nach dem Training und nach dem Spiel nicht mit Tennisschuhen zu betreten. Ab 21 Uhr werden die Umkleide,-und Sanitärbereiche abgesperrt und jegliche persönliche Utensilien sind bis dahin zu entfernen..
Der Vorstand behält sich vor - bei Zuwiderhandlung - für Reinigungsarbeiten 20 € zu verlangen.

E) Sonstige Außenanlagen

Parkplätze vor dem Vereinsheim
Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlage stehen in der Regel genügend Parkplätze vor der Anlage zur Verfügung. Die Gäste, Spieler und Benutzer der Sportanlage werden gebeten, bei Veranstaltungen, Spielen, Training und Sonstigem nicht die Einfahrten der anliegenden Bewohner zu versperren.

Schlussbestimmung:
Bei widerrechtlicher Benutzung der Sportanlage ist jegliche Haftung durch den TV Schkopau e.V. ausgeschlossen.

Diese Ordnung wurde im Vereinsausschuss beschlossen. Sie tritt damit in Kraft.

Der Vorstand

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